15. Sep 2023
Einzonung der Parzelle Nr. 503 in die Wohn- und Gewerbezone
Der Gemeinderat Walperswil bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 09. Juni 1985 die Einzonung der Parz. Nr. 503 in die Wohn- und Gewerbezone zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Unterlagen liegen vom 22. September bis 23. Oktober 2023 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung, Waldweg 4, 3272 Walperswil zu richten.
Änderung Zonenplan
Erläuterungsbericht
Änderung Baureglement