Gemeinde Walperswil

Einzonung Parzelle Nr. 503; Genehmigung

29. Jan 2026

Öffentliche Bekanntmachung, Genehmigung und Inkraftsetzung


Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung am 27. November 2024 beschlossene Änderung des Zonenplans (Einzonung Parz. Nr. 503) in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 09. Juni 1985 mit Datum vom 15. Dezember 2025 genehmigt.

Die Änderung tritt am Tag nach der Publikation im Aarberger Anzeiger in Kraft (24. Januar 2026).

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Seeland und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.

Der Gemeinderat

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